Die Regulierungsbehörde prüft Verbraucherbeschwerden gemäß dem Gesetz der Ukraine „Über Rechtsbehelfe von Bürgern“. Die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen, die in den Bereichen Energie und kommunale Dienstleistungen tätig sind, erfolgt nach dem von der Regulierungsbehörde genehmigten Verfahren.
Während der Prüfung von Beschwerden und der Beilegung von Streitigkeiten hat die Regulierungsbehörde das Recht, von Unternehmen, die im Energie- und Versorgungssektor tätig sind, Kopien von Dokumenten, Erläuterungen und andere Informationen zu verlangen, die zur Feststellung der tatsächlichen Umstände des Falls und zur Beilegung von Streitigkeiten erforderlich sind.
Vor einer Sachentscheidung über eine strittige Frage kann die Regulierungsbehörde Voranhörungen unter Einbeziehung interessierter Parteien durchführen und erforderlichenfalls außerplanmäßige Inspektionen durchführen. Das Verfahren zur Durchführung vorläufiger Anhörungen wird von der Regulierungsbehörde festgelegt.
Basierend auf den Ergebnissen der Beschwerdeprüfung und Streitbeilegung trifft die Regulierungsbehörde eine Entscheidung über:
Beendigung eines Verstoßes durch eine im Bereich Energie- und Versorgungsdienstleistungen tätige Geschäftseinheit gegen die Gesetzgebung in dem betreffenden Bereich.
- Beendigung der Verletzung von Lizenzbedingungen durch ein Unternehmen, das in den Bereichen Energie und kommunale Dienstleistungen tätig ist;
- Verhängung einer Geldbuße gegen ein Unternehmen, das Tätigkeiten in den Bereichen Energie und kommunale Dienstleistungen ausübt, gemäß dem festgelegten Verfahren;
- Beendigung der Prüfung der Berufung des Antragstellers.
Die Entscheidung der Regulierungsbehörde wird der Wirtschaftseinheit, die Tätigkeiten in den Bereichen Energie und kommunale Dienstleistungen ausübt, durch Zusendung oder Übergabe einer Quittung zugestellt. Die Entscheidung der Regulierungsbehörde während der vorgerichtlichen Überprüfung der Streitigkeit ist für die Streitparteien bindend und kann vor Gericht angefochten werden. Die Kontaktaufnahme mit NKREKP oder seiner territorialen Unterabteilung entzieht dem Verbraucher nicht das Recht, die Streitigkeit vor Gericht zu lösen. Außerdem kann sich der Verbraucher in Fragen der Einhaltung der Rechtsvorschriften im Energiebereich an Folgendes wenden: Staatliche Inspektion für Energieaufsicht der Ukraine; Antimonopolkomitee der Ukraine.
Streitbeilegung in Stromfragen
Alle Streitigkeiten und Kontroversen, die sich aus der Auslegung und Anwendung des Vertrages über die Lieferung von elektrischer Energie an den Verbraucher ergeben oder damit zusammenhängen, sowie andere Streitigkeiten, die sich aus der Beziehung ergeben können Energieaustauschlösungen (im Folgenden – EES) mit dem Verbraucher werden durch faire und zügige Verhandlungen gelöst.
Der Stromlieferant verpflichtet sich, die von den Verbrauchern erhaltenen Beschwerden zu prüfen und über die Ergebnisse ihrer Prüfung innerhalb eines Monats zu berichten. Falls keine Einigung durch Verhandlungen erzielt werden kann, können Streitigkeiten zur Beilegung an die Handelsgerichte der Ukraine in Übereinstimmung mit der Zuständigkeit und Unterabteilung verwiesen werden, die durch die geltende Gesetzgebung der Ukraine festgelegt sind, und gemäß der geltenden Gesetzgebung der Ukraine geprüft warden.
Der Verbraucher hat auch das Recht, gemäß < span style="font-weight: 700;"> Artikel 21 des ukrainischen Gesetzes "Über die staatliche Regulierung in den Bereichen Energie und kommunale Dienstleistungen durch die Nationalkommission" und in Übereinstimmung mit den Bestimmungen von der Vertrag und die geltende Gesetzgebung der Ukraine - Kontaktdaten für Beschwerden finden Sie unter diesem Link.
Die Regulierungsbehörde gewährleistet den Schutz der Rechte und legitimen Interessen der Verbraucher von Waren (Dienstleistungen), die von Unternehmen hergestellt (bereitgestellt) werden, die in den Bereichen Energie und kommunale Dienstleistungen tätig sind, die Prüfung von Beschwerden dieser Verbraucher und die Beilegung von Streitigkeiten, indem sie Klarstellungen zu den Anwendung von Regulierungs- oder Rechtsakten der Regulierungsbehörde.
Kontaktperson: Generaldirektor Oleg Oleksandrovych Platkov; Tel.: +380666555800
Streitbeilegung in Gasversorgungsfragen
Alle Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten, die sich in Bezug auf die Auslegung und Anwendung des Erdgasliefervertrags in oder im Zusammenhang damit ergeben können, oder andere Streitigkeiten, die während der Interaktion zwischen dem Lieferanten und dem Verbraucher entstehen können, werden durch Verhandlungen und Konsultationen beigelegt. Falls es nicht möglich ist, im Verlauf der Verhandlungen und Konsultationen eine Einigung zwischen den Parteien zu erzielen, haben die Parteien das Recht, die Beilegung der Streitigkeit bei der Regulierungsbehörde oder ihrer territorialen Abteilung zu beantragen und/oder die Streitigkeit an die Handelsgerichte der Ukraine zu verweisen. Die Beilegung von Streitigkeiten durch die Regulierungsbehörde oder ihre territoriale Unterabteilung erfolgt gemäß dem von der Regulierungsbehörde genehmigten Verfahren. Die Kontaktaufnahme mit der Regulierungsbehörde oder ihrer territorialen Unterabteilung entzieht der Partei nicht das Recht, die Streitigkeit vor Gericht zu lösen.
Prüfung von Beschwerden und Beilegung von Streitigkeiten durch die Regulierungsbehörde für den Erdgasmarkt in der Ukraine (NKREKP)
Der Verbraucher und der Lieferant sind nicht in ihrem Recht eingeschränkt, sich an die Regulierungsbehörde für den Erdgasmarkt in der Ukraine (die nationale Kommission, die die staatliche Regulierung in den Bereichen Energie und kommunale Dienstleistungen durchführt) oder ihre territorialen Unterabteilungen zu wenden, um relevante Klärungen bezüglich der Anwendung der Regeln für die Lieferung von Erdgas und Rechtsbeziehungen auf dem Erdgasmarkt. Die Regulierungsbehörde prüft Verbraucherbeschwerden über die Verletzung ihrer Rechte und Interessen durch Unternehmen, die im Energie- und Versorgungssektor tätig sind, und löst Streitigkeiten zwischen Unternehmen, die im Energie- und Versorgungsdienstleistungsbereich tätig sind, zu folgenden Themen:
Zugang/Verbindung zu Strom-, Wärme- und Gasnetzen, Öl- und Nahrungsmittelpipelines, zentralen Wasserversorgungs- und Entwässerungsnetzen;
- Einhaltung der Lizenzbedingungen durch Unternehmen;
- die Qualität der Waren und Dienstleistungen, die den Verbrauchern in den Bereichen Energie und kommunale Dienstleistungen bereitgestellt werden;
- andere Fragen, deren Prüfung gesetzlich der Zuständigkeit der Regulierungsbehörde zugeschrieben wird.
Die Regulierungsbehörde prüft Verbraucherbeschwerden gemäß dem Gesetz der Ukraine „Über Bürgerbeschwerden“. Während der Prüfung von Beschwerden und der Beilegung von Streitigkeiten hat die Regulierungsbehörde das Recht, von Unternehmen, die in den Bereichen Energie und kommunale Dienstleistungen tätig sind, Kopien von Dokumenten, Erklärungen und andere Informationen zu verlangen, die zur Feststellung der tatsächlichen Umstände des Falls und zur Beilegung erforderlich sind Streitigkeiten. Vor einer Sachentscheidung über eine strittige Frage kann die Regulierungsbehörde Voranhörungen unter Einbeziehung interessierter Parteien durchführen und erforderlichenfalls außerplanmäßige Inspektionen durchführen. Basierend auf den Ergebnissen der Beschwerdeprüfung und Streitbeilegung trifft die Regulierungsbehörde eine Entscheidung über:
Beendigung eines Verstoßes durch eine im Bereich Energie- und Versorgungsdienstleistungen tätige Geschäftseinheit gegen die Gesetzgebung in dem betreffenden Bereich.
- Beendigung der Verletzung von Lizenzbedingungen durch ein Unternehmen, das in den Bereichen Energie und kommunale Dienstleistungen tätig ist;
- Verhängung einer Geldbuße gegen ein Unternehmen, das Tätigkeiten in den Bereichen Energie und kommunale Dienstleistungen ausübt, gemäß dem festgelegten Verfahren;
- Beendigung der Prüfung der Berufung des Antragstellers.
Die Entscheidung der Regulierungsbehörde wird der Wirtschaftseinheit, die Tätigkeiten in den Bereichen Energie und kommunale Dienstleistungen ausübt, durch Zusendung oder Übergabe einer Quittung zugestellt. Die Entscheidung der Regulierungsbehörde während der vorgerichtlichen Überprüfung der Streitigkeit ist für die Streitparteien bindend und kann vor Gericht angefochten werden. Kommt es nicht zu einer Einigung zwischen dem Verbraucher und dem Lieferanten, werden strittige Fragen gemäß dem durch die geltende Gesetzgebung festgelegten Verfahren, einschließlich vor Gericht, gelöst. Bei Streitigkeiten wenden Sie sich bitte an:
Verantwortliche Person - Generaldirektor Oleg Oleksandrovych Platkov
tel.: 066-655-58-00 (Mo-Fr 9:00-15:00)
E-Mail: office@ees.group
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